Käuferinfos

Guter Rat ist kostenlos.

Durch die Einschaltung eines Maklers, der die Funktion des Käufervertreters (Buyer's Broker) wahrnimmt, können Sie sicher sein, dass beim Kauf einer Immobilie in einem fremden Land mit anderen gesetzlichen Bestimmungen und Geschäftsabwicklungen Sie jemanden haben, der Ihre Interessen vertritt. Käuferinfos

Das amerikanische Recht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht, der Immobilienmarkt und die Funktionen aller Beteiligten ist anders gegliedert.

Der Makler erhält seine Kommission von der Verkäuferseite, obwohl er ausschließlich die Interessen des Käufers vertritt.

Haben Sie sich entschlossen, die Dienste des Buyer's Broker in Anspruch zu nehmen, unterzeichnen Sie ein "Exclusive Buyer's Broker Agreement". In diesem wird erklärt, dass Sie mit dem Makler ein Geschäftsverhältnis eingegangen sind, der Makler vertritt Ihre Interessen exklusive.

Der Makler hat ausschliesslich Ihre Interessen zu vertreten, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten, volle Informationspflicht, Pflicht zur Verschwiegenheit, Ihnen gegenüber loyal zu sein. Käuferinfos

Kommt durch die Tätigkeit des Maklers kein Kauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten.

Der Käufermakler kostet Sie nichts und erspart Ihnen Ärger, Schaden, viel Arbeit und viel Mühe.

Mehrinfo zur Abwicklung einer Immobilientransaktion
Der Erwerb einer Immobilie im Ausland bringt vielfältige Fragen rechtlicher, finanzieller und steuerlicher Natur mit sich, ob Sie eine Ferienimmobilie erwerben oder ganzjährig in Naples leben möchten, der Immobilienkauf in den USA ist in verschiedener Hinsicht unterschiedlich zu dem, was man in Europa kennt.

Wer sich im Detail darüber informieren möchte, wir geben gerne Informationen über die Rechte und Pflichten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, die Tätigkeit eines Maklers sowie über andere Einzelheiten der Abwicklung einer Immobilientransaktion (siehe Anlage "Der Erwerb einer Immobilie in FL")

Kontaktieren Sie uns für noch mehr Informationen.

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